Nachrüstung
Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlagen
Mit dem innovativen Nachrüstsatz BIO CLEANER können vorhanden Klärgruben in einfachen Schritten zu einer vollbiologischen Kleinkläranlage nachgerüstet werden. Wie bei einem Neubau ist auch das Nachrüsten einer Kläranlage mit dem bewährten System BIO CLEANER möglich.
Durch die im Jahr 2015 in Kraft getretene und verschärfte Wasserrahmenrichtlinie der EU ist eine Nachrüstung zur vollbiologischen Kleinkläranlage in vielen Fällen notwendig. Das Nachrüsten einer Kläranlage wird damit für viele Hauseigentümer zur Pflicht.
Nachrüstung bestehender Betonbehälter - Was ist zu beachten?
Um eine genehmigungsfähige Kleinkläranlage zu erhalten sind mehrere Faktoren zu beachten:
- Wasserdichtheit nach außen (Dichtheitsprüfung entsprechend DIN 4261-1)
- Wasserdichtheit der Trennwände untereinander (bei Mehrkammergruben)
- Zugangsöffnung zu jeder Kammer mit Kranzdeckel (schubsicher)
- Zugangsöffnung mindestens 60 cm
Weiterhin ist zu erwähnen, dass generell keine gemauerten Kläranlagen mehr zugelassen sind. Sollten Sie nicht mit allen gesetzlich geforderten Richtlinien vertraut sein, stehen wir Ihnen gerne für die Nachrüstung Ihrer Kläranlage zur Seite.
Dichtigkeitsprüfung Ihrer Kleinkläranlage
Undichte Kleinkläranlagen stellen im Allgemeinen eine Umweltbelastung dar. Noch nicht behandeltes Abwasser enthält einige vielfältige Verunreinigungen, die negativ auf das Grundwasser bzw. die Umwelt wirken.
Mittels Dichtigkeitsprüfung wird überprüft, ob undichte Stellen an Ihrer Hauskläranlage vorliegen. Häufige Gründe von undichten Stellen sind nicht fachgerecht vermörtelte Ringsegmente sowie Baumwurzeln, die in der Kleinkläranlage hineinwachsen.
Grundsätzlich ist bei einer Sanierung, Nachrüstung wie auch bei einem Neubau eine Dichtigkeitsprüfung gesetzlich vor-geschrieben, welche wir mit unserem zertifizierten Fach-personal sowie erforderlichen Gerät für Sie ausführen können.