Alles aus einer Hand

Die Komplettlösung für Hauseigentümer 

Von der Beratung bis zum Einbau  
Alles aus einer Hand
Sie wurden vom Landkreis aufgefordert Ihre Kleinkläranlage auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen? 

Wir bieten Ihnen die Komplettlösung. Angefangen von einem Vor-Ort-Termin, um mit Ihnen den Stand der Dinge zu besprechen und Ihnen eine Empfehlung zu geben, was erforderlich ist. Sie halten von uns ein unverbindliches Angebot in welchem alle erforderlichen Leistungen beschreiben werden. Zum Teil ist eine Verlängerung der auflaufenden Genehmigung möglich, in einigen Fällen die Umrüstung der Kleinkläranlage durchführbar oder aber wir bieten Ihnen eine Neuanlage an.   

Sofern Sie sich für uns entschieden haben, erfolgt durch uns die Stellung eines Antrags beim zuständigen Landkreis bzw. der zuständigen Unteren Wasserbehörde. Nach einer gewissen Bearbeitungszeit durch den Landkreis erhalten Sie die Wasserbehördliche Einleiterlaubnis. Sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt bitten wir Sie uns darüber zu Informieren. Im Allgemeinen werden wir von den Landkreisen nicht über die Genehmigung informiert. 

Rufen Sie uns an damit wir ein Einbautermin vereinbaren können. Zudem dient die Terminabsprache um weitere bedeutsame Dinge, wie bspw. die Entleerung der vorh. Kläranlage, mögliche Pflaster- sowie Rohrleitungsarbeiten zu besprechen. 

Zum vereinbarten Termin erfolgt der Einbau. In der Regel wird für den Einbau einer Kläranlage einschl. Behälter, Technik, Zu- und Ablaufleitungen ein Tag benötigt. Die Benutzung der Anlage ist sofort wieder möglich. 

Nachdem die Kleinkläranlage eingebaut ist, müssen die Behälter für die behördlich geforderte Dichtigkeitsprüfung  mit Trinkwasser gefüllt werden. Wir rufen Sie zwecks einer Terminvereinbarung zur Dichtigkeitsprüfung an.    

Allgemein erhielten Sie von der zuständigen Behörde ein Formular mit der Bitte um Schlussabnahme durch den Landkreis. Sofern Ihnen das Formular vorliegt, senden Sie dieses, zusammen mit unseren Wartungsvertrag, welchen Sie von uns erhalten haben, an uns zurück. Die Unterlagen werden durch uns an den Landkreis weitergeleitet, abschließend wird die Schlussabnahme von einem Mitarbeiter der Behörde durchführt
    Unser Service für Sie: 

  • Sachlich / fachliche Beratung vor Ort 
  • Antragstellung beim zuständigen Landkreis
  • Herstellung der Betonbehälter nach DIN 4261 Teil 1, korrosionsbeständiger Beton der Güte C35/45 im eigenem Werk
  • Herstellung des eigenständig entwickelten und nach neusten Richtlinien geprüften Festbett-Verfahrens BIO CLEANER entsprechend DIN  4261 Teil 2 und EN 12566 Teil 3.
  • Lieferung durch eigenen Fuhrpark 
  • Einbau ausschließlich mit eigenem, geschulten Fachpersonal und Gerät 
  • Dichtigkeitsprüfung durch zertifizierte Monteure 
  • Wartung durch qualifiziertes Wartungspersonal

Unser Einzugsgebiet

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