Wartung von KKA

Wartung von Kleinkläranlagen

Zur Gewährleistung eines zuverlässigen Betriebs Ihrer Kleinkläranlage ist die regelmäßige Wartung unabdingbar. Vielmehr fordert der Gesetzgeber die Wartung Ihrer Anlage, welche im allgemeinen 2 Mal im Jahr zu erfolgen hat.  Aus diesem Grund ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachunternehmen ein Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis, die dem Grundstückeigentümer von der Unteren Wasserbehörde erteilt wird. 

Für die Wartung Ihrer Kleinkläranlage steht Ihnen unsere speziell aus- und weitergebildetes Fachpersonal zu Verfügung.  Durch unsere zertifizierten Mitarbeiter geben wir den Eigentümer die Sicherheit, dass seine Anlage einwandfrei funktioniert, alle wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und sich die Aufwendungen für die Kleinkläranlage auf ein Minimum beschränken. 
Ihre Vorteile bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit uns:
  • Firma und Monteure sind durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) zertifiziert.
  • Kurze Reaktionszeiten durch eigenes Ersatzteillager 
  • Als Hersteller des Systems Bio Cleaner immer auf den neusten Stand der Technik 

Gerne beraten wir Sie bezüglich eines Wartungsvertrages. 
Was wird kontrolliert? 
Die gesamte Anlage wird überprüft und entsprechend gesetzlicher Vorgaben abgearbeitet. Dazu gehören unter anderem:
  • Funktionskontrolle der Steuerung
  • Kontrolle der Zu- und Abläufe
  • Allgemeine Anlagenkontrolle
  • Durchführung eines Testlaufs
  • Kontrolle des Verdichters 
  • Schlammspiegelmessung zur Ermittlung der Notwendigkeit einer Grubenentleerung
  • PH-Wert-Messung
  • Messung des Sauerstoffgehalts
  • Messung der Abwassertemperatur
  • Entnahme einer Wasserprobe  zur Bestimmung des CSB im eigenem Labor 
  • Optimierung der Anlagenfunktion
  • etc.
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